Unsere Kanzlei ist zivilrechtlich ausgerichtet. Zu unseren Mandanten zählen kleine bis mittelgrosse Unternehmen und Privatpersonen.

Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts und des Immobilienrechts. Wir arbeiten wir eng mit Wohnungs- und Sondereigentumsverwaltungen und gewerblichen Vermietern zusammen. Zu unseren Mandanten gehören aber ebenso Mieter und Wohnungseigentümer.

Rechtsanwalt Tentler ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Ferner ist Rechtsanwalt Tentler auch Fachanwalt für Verkehrsrecht und in diesem Rechtsgebiet vor allem mit der Regulierung von Verkehrsunfällen befasst.