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Unsere Kanzlei ist zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtet. Zu unseren Mandanten zählen kleine bis mittelgroße Unternehmen ebenso wie Privatpersonen.

Der besondere Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Wegen seiner nachgewiesenen Kenntnisse und Erfahrungen wurde Rechtsanwalt Tentler von der Rechtsanwaltskammer Sachsen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung “Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht” zu führen. In diesem Bereich arbeiten wir eng mit Wohnungs- und Sondereigentumsverwaltungen sowie gewerblichen Vermietern zusammen.

Zu unseren Mandanten gehören aber  ebenso Mieter und Wohnungseigentümer.

Wir bearbeiten unsere Mandate mit Engagement, Augenmaß und Blick auf die wirtschaftlichste Lösung.

Es ist uns wichtig, als individueller Ansprechpartner für unsere Mandanten erreichbar zu sein. Wir streben eine langfristige Zusammenarbeit an.

Dies setzt Vertrauen, Verlässlichkeit und faire, transparente Kosten voraus.