Räumungsklage

Wurde das Mietverhältnis beendet, insbesondere durch eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges, und zieht der Mieter nicht aus, muss der Vermieter Räumungsklage erheben, um seine Räume neu vermieten zu können.

Je eher die Räumungsklage eingereicht wird, desto schneller kann ein Urteil erstritten und die Räumung betrieben werden. Der zahlungsunwillige oder -unfähige Mieter in den Räumen verhindert nicht nur die Vermietung an einen guten Mieter, er verursacht auch ständig weitere Kosten, da er Wasser und Wärme verbraucht und die Mietsache abnutzt und beschädigt.

Rechtsanwalt Tentler hat als Fachanwalt für Mietrecht bisher eine große Zahl von gerichtlichen Räumungsverfahren und -vollstreckungen erfolgreich betreut.

Wir vertreten Vermieter bundesweit in Räumungssachen und können garantieren, dass Räumungssachen bei uns mit absolutem Vorrang behandelt werden.  In der Regel reichen wir Räumungsklagen wegen Zahlungsverzugs noch am Tage unserer Beauftragung beim zuständigen Gericht ein und verlangen lediglich die gesetzliche Mindestvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

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Zahlungsverzug, Kündigung und Räumung